Liebe Vereinsmitglieder! Liebe Fußballer!
Endlich Licht am Ende des Tunnels – es darf wieder trainiert werden!
Die COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde gestern veröffentlicht. Mannschaftssportarten dürfen outdoor ab 15. Mai auch ihr sportspezifisches Training – unter Einhaltung
des 2 Meter-Abstandes uvm. – wieder aufnehmen, öffentliche Sportstätten werden geöffnet… Damit ein reibungsloser Start, mit all seinen Auflagen, gewährleistet ist, haben wir für euch einige wichtige Regeln zusammengestellt:
COVID-19 Hausordnung
Generell gelten die Verordnungen der Bundesregierung und des ÖFB. Jede Person betritt die Anlage auf eigene Gefahr. Sollte es zu einer Ansteckung kommen übernimmt der Verein keine Haftung!
Bei Symptomen einer Covid-19 Erkrankung ist das Betreten der Anlage verboten!
Das Buffet und die Umkleidekabinen sind bis auf weiteres geschlossen.
Verweilen auf der Anlage ist, außer des Fußballsports bzw. für diverse Arbeiten zur Instandhaltung der Anlage, nicht gestattet.
Ein Sicherheitsabstand von 2 m ist am gesamten Gelände einzuhalten.
Verwendete Gegenstände des Vereins sind nach Verwendung ausnahmslos zu desinfizieren.
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