Sektion Yachtsport
Clubordnung des Sportverein Weyregg am AtterseeStand 01.08.2018
Updates 23.5.2019
Updates 03.06.2022 – Hafenordnung
Präambel
Die Clubordnung beinhaltet alle Bestimmungen über den Betrieb und die Einrichtungen des Sportverein Weyregg am Attersee – Sektion Yachtsport und ist geteilt in:
- Allgemeines
- Clubhausordnung (inkl. Bootshalle und Veranstaltungszelt)
- Hafenordnung
- Kran- und Slipordnung
- Angehörige und Gäste
Jedes Mitglied verpflichtet sich dieser Clubordnung nachzukommen. Die Grundlage dieser Clubordnung sind die Satzungen des SVW und die Geschäftsordnung der Sektion Yachtsport.
Der Sektionsausschuss ist berechtigt, die bestehenden Bestimmungen durch Beschluss abzuändern, zu ergänzen oder aufzuheben.
Durch Aushängung am Anschlagbrett im Clubhaus (Alexenau) und Veröffentlichung auf der SVW-YS Website, gilt der Inhalt als den Mitgliedern bekanntgemacht.
1.) Allgemeines
Ordentliche Mitglieder, Gastmitglieder und Jugendmitglieder ab dem 16. Lebensjahrs erhalten nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages auf Wunsch einen Club-Schlüssel und eine Schrankenkarte. Der Clubschlüssel sperrt die Absperrkettenschlösser, das Clubhaus und die Bootshalle. Nach Beendigung des Mitgliedschaft ist der Schlüssel der Sektion Yachtsport zurückzugeben (Schlüsseleinsatz laut Tarife).
Das Clubgelände, das Clubhaus und die Bootshalle sind bei Verlassen ordentlich zu verschließen, wenn sich kein anderes Mitglied mehr am Clubgelände befindet.
Bei Kindern von Mitgliedern und Gästen ist für deren Beaufsichtigung zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für ihre Kinder und sind für eventuelle Schäden haftbar.
Hunde dürfen im Clubgelände nur angeleint geführt werden.
Aktuelle Gebühren bzw. Änderungen für Wasserliege-, Landliege-, Gastliege-, Hängerabstell- und Winterlagerplätze, Kranen und Slippen vereinsfremder Boote, Schlüsseleinsatz sowie Infrastrukturabgaben bei Veranstaltungen werden zu Saisonbeginn bekannt gegeben.
Campieren und Zelten ist nur mit Erlaubnis des Sektionsausschuss, anlässlich von Regatten und Jugendveranstaltungen (behördlicher Bescheid), auf den dafür vorgesehenen freien Wiesenflächen gestattet.
Für das Sonnen ist die Grünfläche entlang des Seeufers vorgesehen. Auf den freien Wiesenflächen ist es den Mitgliedern gestattet, Liegebetten aufzustellen, doch ist der Platz in sauberem und ordentlichem Zustand zu verlassen.
2.) Clubhausordnung
Das Clubhaus besteht aus
- Aufenthaltsraum mit Buffet
- Damen- und Herren-WC-Anlage und Brausekabinen
- Umkleideraum
- Büro für Wettfahrtleitung, Sektionsausschussmitglieder und Beauftragte
- Werkstätte
- Lagerraum Küche
- Lagerraum Dachgeschoß
Das Rauchen ist im gesamten Clubhaus verboten. Alle Räume stehen, mit Ausnahme des Wettfahrtbüros und der zwei Lagerräume allen Sektionsmitgliedern zur Verfügung.
Das Trocknen von Segeln im Clubhaus ist nur mit Zustimmung des Liegenschaftswartes gestattet.
2.1) Sanitärräume
In den Umkleide- und Sanitärräumen ist auf Sauberkeit zu achten. Im Haus umherliegende Gegenstände werden eingesammelt und nach angemessener Zeit entsorgt.
Das Heißwasser in den Sanitärräumen dient zum Waschen und Brausen, nicht aber für Haushaltsarbeiten, Wäschewaschen, etc.
Zur Abdeckung der Unkosten sind bei den Duschen Münzautomaten installiert.
2.2) Werkstätte
Die Werkstätte dient zum Abstellen der für die Betreuung der Anlage notwendigen vereinseigenen Gerätschaften und des Regattazubehörs.
Nach Rücksprache mit dem Liegenschaftswart können Sektionsmitglieder die Werkstätte für Reparaturen an ihren Booten benützen. Das Abstellen von Booten und Zubehör in der Werkstätte ist nur mit Zustimmung des Liegenschaftswart gestattet.
2.3) Wettfahrtbüro
Das Wettfahrtbüro darf nur von Sektionsausschussmitgliedern, Beauftragen oder in deren Begleitung und anlässlich von Regatten benutzt werden.
2.4) Küche
Der Kühlschrank außerhalb der Küche (im Aufenthaltsraum) dient zur Lagerung von Speisen und einzelnen Getränken. Es ist nicht gestattet, größere Gebinde wie Bierkisten, Paletten oder 6er-Tragerl zu kühlen.
Der Getränkeautomat steht allen Mitgliedern und Gästen zur Verfügung. Eine Bezahlung bzw. Kreditierung von Getränken und Speisen im Nachhinein, vorgemerkt durch schriftliche Aufzeichnung ist nur in Ausnahmefällen für Sektionsmitglieder und bei Veranstaltungen für Regattateilnehmer zulässig.
Die Küche im Clubhaus steht Sektionsmitgliedern außerhalb von Veranstaltungen zur Verfügung und ist nach Benützung sauber zu verlassen. Das verwendete Geschirr ist von den Benützern abzuwaschen und wegzuräumen. Aus organisatorischen Gründen ist die Küchenbenützung während Veranstaltungen für nichtteilnehmende Sektionsmitglieder nicht gestattet.
Kühltaschen und Kochutensilien dürfen nicht in der Küche abgestellt werden und müssen bei Verlassen des Clubhauses wieder mitgenommen werden. Einrichtungsgegenstände (Tische, Bänke, etc.) dürfen aus dem Clubhaus oder aus dem Veranstaltungszelt nicht entfernt werden.
Für gesellige Zusammenkünfte (Bootstaufen usw.) muss der Organisator für die ordnungsgemäße Abwicklung und Reinigung der Räumlichkeiten, sowie die Absperrung des gesamten Geländes sorgen. Der Organisator hat sich vor Beginn der Veranstaltung die Zustimmung des Liegenschaftswarts einzuholen.
3) Hafenordnung
Die Einteilung der Land- und Wasserliegeplätze sowie die Nutzung der Bootshalle, wird durch den Sektionsausschuss jährlich neu festgelegt. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf bestimmte Liegeplätze. Ebenso entsteht kein Anrecht auf einen Liegeplatz aufgrund einer mehrjährigen Zuweisung. Regatta- und Klassenboote haben den Vorrang gegenüber anderen Booten.
Die Zuteilung von Wasserliegeplätzen erfolgt mit einfacher Mehrheitsentscheidung im Sektionsausschuss nach Bewertung von Kriterien wie Dauer der Vollmitgliedschaft, Regattatätigkeit, geleistete Arbeitsstunden und Anmeldedatum.
Dauer der Vollmitgliedschaft oder Familienmitgliedschaft |
Regattatätigkeit | Einsatz im Club | Übernahme LP von Eltern/Partner |
---|---|---|---|
0-4 Jahre = 1 Pkt 5-9 Jahre = 2 Pkt 10-14 Jahre = 3 Pkt 15-19 Jahre = 4 Pkt 20+ Jahre = 5 Pkt |
1 Regatta = 1 Pkt 2 Regatten = 2 Pkt 3 Regatten = 3 Pkt 4+ Regatten = 4 Pkt |
0-10 Std = 0 Pkt 11-15 Std = 2 Pkt 16-20 Std = 3 Pkt 21-30 Std = 4 Pkt 31+ Std/Ausschuss = 5 Pkt |
+ 3 Pkt |
Bei Punktegleichheit zählt das Anmeldedatum der Vormerkliste. |
Die Mitglieder der Vormerkliste sind verpflichtet, die entsprechenden Punkte bis 30. November des laufenden Jahres über das Online-Formular einzumelden. Die Reihung der Mitglieder in der Vormerkliste erfolgt jährlich per 1. Februar durch den Ausschuss.
Als Arbeitseinsatz-Stunden zählen nur selbst (nicht von anderen für mich) geleistete Arbeitsstunden.
Die Regattapunkte und Arbeitseinsatz-Stunden ergeben sich aus dem Mittel der letzten drei Jahre.
Bei Nichtübernahme des bereitgestellten Wasserliegeplatzes erlischt das Angebot nach zwei Kalenderwochen, ab Information über einen freien Wasserliegeplatz durch den Sektionsausschuss, wenn nicht triftige Gründe (Krankheit, Beruf) dagegen sprechen.
Für ein neues Wasserliegeplatzangebot ist wiederum ein Ansuchen an den Sektionsausschuss erforderlich.
Alle im Vereinsgelände befindlichen Boote, Anhänger und Lagerböcke müssen als zum Verein zugehörig gekennzeichnet sein. In der Zeit von 15. Mai bis 15. Oktober steht die Bootshalle zur Unterbringung von Jugend-Segeljollen nach Platzangebot gegen Benützungsgebühr und für das Regattaschlauchboot zur Verfügung.
Winterlagerböcke bzw. Bootsanhänger, die außerhalb der Winterlagerzeit am Clubgelände abgestellt werden, dürfen nur so beschaffen sein, dass diese zur Pflege der Liegenschaft von max. drei Personen ohne Zugfahrzeug bewegt werden können. Das Abstellen von Lkw’s ist grundsätzlich am Clubgelände nicht gestattet.
Die Maximalmaße für Boote (für große und kleine Wasserliegeplätze) sind unbedingt einzuhalten. Der beabsichtigte Kauf oder Tausch von Booten, die in der Anlage untergebracht werden sollen, ist mit dem Sektionsausschuss abzustimmen.
Folgende Maße dürfen bei Neuanschaffungen nicht überschritten werden: maximale Länge: 8,8 m = 29´ maximale Breite: 2,7 m Schiffsbreiten bis 3,0 m bei 5 Wasserliegeplätzen möglich.
Sämtliche Fahrzeuge am Clubgelände (wie Kfz, Bootsanhänger und Slipwagen) von SVW-YS Mitgliedern sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und mit einer Vereinsvignette (mit Mitgliedsnummer oder Namen) wetterfest zu kennzeichnen. Die Zuweisung der Liegeplätze und Abstellflächen ist am Lageplan, welcher an der Anschlagtafel im Clubhaus ausgehängt wird, ersichtlich.
Bei allfälligen Notsituationen (wie z.B. Behebung von Schäden am Schiff oder Bojen- Schäden etc.) kann dem Mitglied nach Rücksprache und Zustimmung der Sektionsleitung ein Platz am Vereinsgelände für maximal drei Wochen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die ergänzende Benützungsordnung für Liegeplätze ist integrierender Bestandteil dieser Clubordnung.
3.1) Steganlage
Die Stege dienen zum Anlegen und Ablegen der Boote. Im Bereich der Slipanlage sind die Stege freizuhalten um ein ungehindertes Slippen der Boote zu ermöglichen. Das Betreten der Schwimmstege ist für Sektionsmitglieder und Regattateilnehmer gestattet.
Das Baden im Bereich der Slip- und Krananlage sowie in der Hafeneinfahrt ist verboten.
3.2) Winterlager
Den Mitgliedern stehen nach Rücksprache mit dem Sektionsausschuss die Landliegeplätze und die Bootshalle (nur Jollen) für die Winter-Lagerung der Boote in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Mai zur Verfügung. Über den Erlag einer gesonderten Benützungsgebühr für die Winterlagerung bzw. nicht fristgerechter Räumung des Winterlagers entscheidet der Sektionsausschuss. Die Zufahrtswege sind unbedingt frei zu halten.
Am Ende der Winterlagerung ist der Platz zu säubern (z.B. Hölzer) und der Winterlagerbock an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen.
4.) Kranen und Slippen
4.1) Krananlage
Die Krananlage steht grundsätzlich allen Sektionsmitgliedern, die ein Kielboot bzw. ein Boot mit einem Eigengewicht größer als 500 kg haben, zur Verfügung. Das maximale Hebegewicht des Krans beträgt 4.000 kg und darf nicht überschritten werden. Die Benützung des Krans erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sicherheits- und Gefahrenhinweise in der Kran-Betriebsanweisung sind zu beachten.
Vor Übergabe eines Kranschlüssels ist eine Einweisung in die Bedienung des Krans erforderlich.
Die Weitergabe des Kranschlüssel an dritte Personen ist nicht gestattet. Boote von Gästen oder Clubfremden werden nur von hierfür ermächtigten Personen gegen Kostenersatz laut Gebührenordnung gekrant. Ausgenommen sind Regattateilnehmer.
Wenn Mitglieder die Boote von Nichtmitgliedern, ohne vorheriger Bezahlung (Bestätigung mit Beleg) kranen, kann dies den Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen.
4.2) Slipanlage
Die Slipanlage darf nur von Segelbooten bis maximal 500 kg (inkl. Trailer) befahren werden. Schwerere Segelboote und Motorboote und Elektroboote im Allgemeinen sind mit dem Kran zu wassern.
5.) Angehörige und Gäste
Mitglieder, deren Angehörige das Clubgelände öfters im Jahr benützen, müssen diese als Familienmitglieder anmelden. Familienangehörige (Nichtmitglieder) von Jugendmitgliedern dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
Abstellplätze für Kfz, Bootsanhänger und Slipwagen von Gästen stehen am Clubgelände nur eingeschränkt zur Verfügung und werden vom Liegenschaftswart oder seiner Vertretung bzw. bei Veranstaltungen vom Veranstaltungsleiter zugeteilt.
Gäste können grundsätzlich nur in Begleitung des Mitgliedes das Clubgelände betreten, sofern sie nicht als Angehörige eines anderen Segelvereins an unseren Regatten teilnehmen und für diese Zeit das Gastrecht genießen.
Gäste sind vom zuständigen Sektionsmitglied in das Gästebuch einzutragen (Datum, Name des Mitgliedes und Name sowie Emailadresse der Gäste).
Gäste sollten am Yachtsport- und Segelgeschehen interessiert sein. Es wird erwartet, dass das Gastrecht maßvoll in Anspruch genommen wird. Es ist nicht gestattet, Gäste in größerer Zahl bzw. regelmäßig mitzubringen. Die Genehmigung für Gastlieger in der Anlage wird generell durch die Sektionsleitung erteilt. Weitergabe eines bezahlten Liegeplatzes an Gäste ist ebenfalls an die Genehmigung durch die Sektionsleitung gebunden.
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