Clubordnung des Sportverein Weyregg am Attersee
Sektion Yachtsport

Stand 25.02.2025

Allgemein: In der vorliegenden Clubordnung wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu nennen. Die
männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.

Präambel

Die Clubordnung beinhaltet alle Bestimmungen über den Betrieb und die Einrichtungen des Sportverein Weyregg am Attersee – Sektion Yachtsport und ist geteilt in:
1. Allgemeines
2. Clubhausordnung (inkl. Bootshalle und Veranstaltungszelt)
3. Hafenordnung
4. Kran- und Slipordnung
5. Angehörige und Gäste
6. Elektroordnung
Jedes Mitglied verpflichtet sich dieser Clubordnung nachzukommen. Die Grundlage dieser Clubordnung sind die Satzungen des SVW und die Geschäftsordnung der Sektion Yachtsport. Der Sektionsausschuss ist berechtigt, die bestehenden Bestimmungen durch Beschluss abzuändern, zu ergänzen oder aufzuheben.
Durch Aushängung am Anschlagbrett im Clubhaus (Alexenau) und Veröffentlichung auf der SVW-YS Website, gilt der Inhalt als den Mitgliedern bekanntgemacht.

1.) Allgemeines

Ordentliche Mitglieder, Gastmitglieder und Jugendmitglieder erhalten nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages auf Wunsch einen elektrischen Schlüssel und je nach Bootsklasse eine Schrankenkarte. Der Schlüssel sperrt das Clubhaus, die Bootshalle und die Schrankenanlage. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der Schlüssel der Sektion Yachtsport zurückzugeben.

Das Clubgelände, das Clubhaus und die Bootshalle sind bei Verlassen ordentlich zu verschließen, wenn sich offensichtlich kein anderes Mitglied mehr am Clubgelände befindet.  Bei Kindern von Mitgliedern und Gästen ist für deren Beaufsichtigung zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für ihre Kinder und sind für eventuelle Schäden haftbar.

Hunde dürfen im Clubgelände nur angeleint geführt werden.

Aktuelle Gebühren bzw. Änderungen für Wasserliege-, Landliege-, Gastliege-, Hängerabstell- und Winterlagerplätze, Schlüsselgebühr sowie Infrastrukturabgaben
bei Veranstaltungen werden zu Saisonbeginn bekannt gegeben. Das Campieren und Zelten ist nur mit Erlaubnis des Sektionsausschusses, anlässlich von
Regatten und Jugendveranstaltungen (behördlicher Bescheid), auf den dafür vorgesehenen freien Wiesenflächen gestattet. Für das Sonnen ist die Grünfläche entlang des Seeufers vorgesehen. Auf den freien Wiesenflächen ist es den Mitgliedern gestattet, Liegebetten aufzustellen, doch ist der Platz in sauberem und ordentlichem Zustand zu verlassen.

2.) Clubhausordnung

Das Clubhaus besteht aus:
 Aufenthaltsraum mit Buffet
 Damen- und Herren-WC-Anlage und Brausekabinen
 Umkleideraum
 Büro für Wettfahrtleitung, Sektionsausschussmitglieder und Beauftragte
 Werkstätte
 Lagerraum Küche
 Lagerraum Dachgeschoß
 Galerie
 Stauraum für Segel und Kleinteile
 E-Verteilerraum
Das Rauchen ist im gesamten Clubhaus verboten. Alle Räume stehen, mit Ausnahme des Wettfahrtbüros, der zwei Lagerräume und des E-Verteilerraumes allen Sektionsmitgliedern zur Verfügung.
Das Trocknen von Segeln im Clubhaus ist nur mit Zustimmung des Liegenschaftswartes gestattet.
Die Lagerung von privaten Gegenständen im Clubhaus ist grundsätzlich verboten. Ausnahme: gekennzeichnete Liegebetten und gekennzeichnetes Segelzubehör.

2.1) Sanitärräume

In den Umkleide- und Sanitärräumen ist auf Sauberkeit zu achten. Im Haus umherliegendeGegenstände werden eingesammelt und nach angemessener Zeit entsorgt.
Das Heißwasser in den Sanitärräumen dient zum Waschen und Brausen, nicht aber fürHaushaltsarbeiten, Wäschewaschen, etc.

2.2) Werkstätte

Die Werkstätte dient zum Abstellen der für die Betreuung der Anlage notwendigen vereinseigenen Gerätschaften und des Regattazubehörs. Nach Rücksprache mit dem Liegenschaftswart können Sektionsmitglieder die Werkstätte für Reparaturen an ihren Booten benützen. Das Abstellen von Booten und Zubehör in der
Werkstätte ist nur mit Zustimmung des Liegenschaftswart gestattet.

2.3) Wettfahrtbüro

Das Wettfahrtbüro darf nur von Sektionsausschussmitgliedern und von Funktionären,Regattateilnehmern und deren Begleitung anlässlich von Regatten benutzt werden.

2.4) Küche

Die Kühlschränke außerhalb der Küche (im Aufenthaltsraum) dienen zur Lagerung von Speisenund einzelnen Getränken. Es ist nicht gestattet, größere Gebinde wie Kühltaschen, Bierkisten,Paletten oder 6er-Trägern zu kühlen. Die Kühlschränke werden wöchentlich am Montagvormittag ausgeräumt.
Der Getränkeautomat steht allen Mitgliedern und Gästen zur Verfügung. Eine Bezahlung bzw. Kreditierung von Getränken und Speisen im Nachhinein, vorgemerkt durch schriftlicheAufzeichnung ist nur bei Veranstaltungen für Regattateilnehmer zulässig. Für den Getränkeautomat kann ein aufladbarer Chip erworben werden.
Die Küche im Clubhaus steht Sektionsmitgliedern außerhalb von Veranstaltungen zurVerfügung und ist nach Benützung sauber zu verlassen. Das verwendete Geschirr ist von denBenützern abzuwaschen und wegzuräumen. Aus organisatorischen Gründen ist die Küchenbenützung während Veranstaltungen für nicht teilnehmende Sektionsmitglieder nicht gestattet.
Kühltaschen und Kochutensilien dürfen nicht in der Küche abgestellt werden und müssen beiVerlassen des Clubhauses wieder mitgenommen werden. Einrichtungsgegenstände (Tische,Bänke, etc.) dürfen aus dem Clubhaus oder aus dem Veranstaltungszelt nicht entfernt werden.
Für gesellige Zusammenkünfte (Bootstaufen usw.) muss der Organisator für die ordnungsgemäße Abwicklung und Reinigung der Räumlichkeiten, sowie die Absperrung des gesamten Geländes sorgen. Der Organisator hat sich vor Beginn der Veranstaltung die Zustimmung des Liegenschaftswarts einzuholen.

3) Hafenordnung

Die Einteilung der Land- und Wasserliegeplätze sowie die Nutzung der Bootshalle, wird durchden Sektionsausschuss jährlich neu festgelegt. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf bestimmte Liegeplätze. Ebenso entsteht kein Anrecht auf einen Liegeplatz aufgrund einer mehrjährigen Zuweisung. Die Zuteilung von Wasserliegeplätzen erfolgt mit einfacher Mehrheitsentscheidung im Sektionsausschuss nach Bewertung von Kriterien wie zum Beispiel Verhalten gegenüber der
Sektion, Anmeldedatum, Regattatätigkeit, Dauer der Vollmitgliedschaft, Teilnahme an Veranstaltungen der Sektion Yachtsport, Bootsklasse, geleistete Arbeitsstunden, Zahlungsmoral usw.

Bei Punktegleichheit zählt das Anmeldedatum der Vormerkliste.

Die entsprechenden Punkte sind jedes Jahr bis 30.November über das Online-Formulareinzumelden. Die Reihung erfolgt jährlich bis 1.Februar und wird an alle eingemeldeten Mitglieder ausgeschickt.

Als Arbeitseinsatzstunden zählen nur selbst geleistete Arbeitsstunden – nicht von anderen für mich geleistete Stunden.

Die Regattapunkte und Arbeitseinsatzpunkte ergeben sich aus dem Mittel der letzten drei Jahre.

Bei Nichtübernahme des bereitgestellten Wasserliegeplatzes erlischt das Angebot nach zwei Kalenderwochen, ab Information über einen freien Wasserliegeplatz durch den Sektionsausschuss. Für ein neues Wasserliegeplatzangebot ist wiederum ein Ansuchen an den Sektionsausschuss erforderlich.

Alle im Vereinsgelände befindlichen Boote, Anhänger und Lagerböcke müssen als zum Verein zugehörig gekennzeichnet sein. In der Zeit von 15. Mai bis 15. Oktober steht die Bootshalle zur Unterbringung von Jugend-Segeljollen nach Platzangebot gegen Benützungsgebühr und für das Regattaschlauchboot zur Verfügung.

Winterlagerböcke bzw. Bootsanhänger, die außerhalb der Winterlagerzeit am Clubgelände abgestellt werden, dürfen nur so beschaffen sein, dass diese zur Pflege der Liegenschaft von max. drei Personen ohne Zugfahrzeug bewegt werden können. Das Abstellen von LKWs ist am Clubgelände nicht gestattet.

Die Maximalmaße für Boote (für große und kleine Wasserliegeplätze) sind unbedingt einzuhalten. Der beabsichtigte Kauf oder Tausch von Booten, die in der Anlage untergebracht werden sollen, ist mit dem Sektionsausschuss vorab abzustimmen. Folgende Maße dürfen bei Neuanschaffungen nicht überschritten werden: maximale Länge:
8,8 m = 29´ maximale Breite: 2,7 m Schiffsbreiten bis 3,0 m bei 5 Wasserliegeplätzen möglich.

Sämtliche Fahrzeuge am Clubgelände (wie Kfz, Bootsanhänger und Slipwagen) von SVW-YS Mitgliedern sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und mit einem Aufkleber oder einer Plakette (mit Mitgliedsnummer) wetterfest zu kennzeichnen. Die Zuweisung der Liegeplätze und Abstellflächen ist am Lageplan, welcher an der Anschlagtafel im Clubhaus ausgehängt wird, ersichtlich.

Bei allfälligen Notsituationen (wie z.B. Behebung von Schäden am Schiff oder Bojen- Schäden etc.) kann dem Mitglied nach Rücksprache und Zustimmung der Sektionsleitung ein Platz am Vereinsgelände für maximal drei Wochen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die ergänzende Benützungsordnung für Liegeplätze ist integrierender Bestandteil dieser Clubordnung.

3.1) Steganlage

Die Stege dienen zum Anlegen und Ablegen der Boote. Im Bereich der Slipanlage sind die Stegefreizuhalten, um ein ungehindertes Slippen der Boote zu ermöglichen. Das Betreten derSchwimmstege ist Sektionsmitglieder und Regattateilnehmer gestattet. Das Baden und Tauchen im Bereich der Slip- und Krananlage sowie in der Hafeneinfahrt ist verboten.

3.2) Winterlager

Den Mitgliedern stehen nach Rücksprache mit dem Sektionsausschuss die Landliegeplätze und die Bootshalle (nur Jollen) für die Winter-Lagerung der Boote in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Mai zur Verfügung. Über den Erlag einer gesonderten Benützungsgebühr für die
Winterlagerung bzw. nicht fristgerechter Räumung des Winterlagers entscheidet der Sektionsausschuss. Die Zufahrtswege sind unbedingt freizuhalten.
Am Ende und zu Beginn der Winterlagerung ist der Platz zu säubern (z.B. Hölzer) und zu mähen und der Winterlagerbock ist an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen.

4.) Kran- und Slipordnung

4.1) Krananlage

Die Krananlage steht grundsätzlich allen Sektionsmitgliedern, die ein Kielboot bzw. ein Boot miteinem Eigengewicht größer als 250 kg haben, zur Verfügung. Das maximale Hebegewicht des Krans beträgt 4.000 kg und darf nicht überschritten werden. Die Benützung des Krans erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sicherheits- und Gefahrenhinweise in der Kran-Betriebsanweisung sindzu beachten.
Vor Freischaltung einer Kranberechtigung ist eine Einweisung in die Bedienung des Krans erforderlich.
Die Weitergabe der Kranberechtigung an dritte Personen ist nicht gestattet. Boote von Gästen oder Clubfremden werden nur von hierfür berechtigten externen
Dienstleistern gegen Kostenersatz laut Gebührenordnung gekrant. Ausgenommen sind Regattateilnehmer.

4.2) Slipanlage

Die Slipanlage darf nur mit Segelbooten von Mitgliedern bzw. Regattateilnehmern bis maximal 250 kg (inkl. Trailer) befahren werden. Schwerere Segelboote, Motorboote und Elektroboote im Allgemeinen sind mit dem Kran zu wassern.

5.) Angehörige und Gäste

Mitglieder, deren Angehörige das Clubgelände öfters als 5-mal im Jahr benützen, müssen diese als Familienmitglieder anmelden. Eltern von Jugendmitgliedern dürfen das Vereinsgelände nur mit einer betreuenden Mitgliedschaft betreten. Abstellplätze für Kfz, Bootsanhänger und Slipwagen von Gästen stehen am Clubgelände nur eingeschränkt zur Verfügung und werden vom Liegenschaftswart oder seiner Vertretung bzw. bei Veranstaltungen vom Veranstaltungsleiter zugeteilt.
Gäste können grundsätzlich nur in Begleitung des Mitgliedes das Clubgelände betreten. Ausnahme: Regattateilnehmer und deren Angehörige für die Dauer der Regatta. Gäste sind vom zuständigen Sektionsmitglied mittels QR-Codes oder Link auf der Website (Datum, Name des Mitgliedes, vollständiger Name des Gastes sowie Zugehörigkeit zum Mitglied).
Gäste sollten am Segelgeschehen interessiert sein. Es wird erwartet, dass das Gastrecht maßvoll in Anspruch genommen wird. Es ist nicht gestattet, Gäste in größerer Zahl bzw. regelmäßig mitzubringen. Die Genehmigung für Gastlieger in der Anlage wird generell durch die Sektionsleitung erteilt.

6.) Elektro

 Das Laden von ein oder mehrspurigen Fahrzeugen ist nicht gestattet.
 Das Laden von Akkus oder Batterien ist nur unter Aufsicht gestattet.
 Das Laden von mitgliederfremden Booten (Elektromotorboote, Tagesgäste) ist nichterlaubt.