Liebe Segelfreunde,
Das Clubhaus ist noch bis 31.3.2021 im Wintermodus. Ab 1. April steht euch das Clubhaus wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Anbei noch das Update zu den Verhaltensregeln des Österreichischen Segelverbandes in Bezug auf die aktuellen COVID Regeln.
Die mit 15. März gültige COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bringt Verhaltensregeln für die Sportausübung auf Sportstätten. Was bedeuten die Regeln für den Saisonbeginn im März 2021?
- Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt, darunter fallen neben Trainings und Wettkämpfen (Regatten) auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
- Die Nutzung der Sportstätten zur Sportausübung im Außenbereich ist gestattet.
Segeln kann man:
- alleine (jederzeit)
- mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand)
- mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand)
- mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand)
- mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand)
- mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjährigen, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
Weiterhin bleiben die „COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN“ des OeSV in der jeweils aktuellen Fassung in der Wettfahrtordnung verankert, da auch auf zukünftige Verordnungen schnell reagiert werden muss.
Immer ‘eine Handbreit Wasser unter dem Kiel’ wünscht mit seglerischen Grüßen
Ihr Herbert Houf
Präsident des Österreichischen Segel-Verbandes
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